Kosten und Erstattungsfähigkeit

Erstkonsultation inklusive Anamnese und körperlicher Untersuchung 80€/Stunde (Dauer ca. 1 -2 Stunden je nach Beschwerdebild)

 

Folgebehandlung (Dauer ca. 1 Stunde) 80€/Stunde

 

Laboruntersuchungen werden direkt zwischen Ihnen und dem Labor abgerechnet.
Bei sehr zeitaufwändigen Therapien und für wirtschaftlich schwache Personengruppen können Sonderkonditionen bezüglich des Honorars ausgehandelt werden.
Die Kosten für eine Konsultation bzw. Behandlung sind nach jedem Termin bar zu entrichten. Selbstverständlich erhalten Sie eine Quittung/ Rechnung.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. Sollten Sie jedoch eine Zusatzversicherung haben, Mitglied in einer privaten Krankenversicherung oder Beamter mit Anspruch auf Beihilfe sein, informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, wie und in welcher Höhe die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung erstattet werden können. In diesen Fällen ist eine Abrechnung nach GebüH (Gebührenverzeichnis Heilpraktiker) möglich.

 

Die aufgeführten Gebühren für eine Konsultation bzw. Behandlung gelten unabhängig von den tatsächlichen Erstattungsbeträgen der Krankenkassen, d.h. eventuell auftretende Differenzbeträge müssen selbst von Ihnen getragen werden.

 

Grundsätzlich gilt: Vertragspartner sind immer PatientIn und Heilpraktikerin, d.h. die Bezahlung der Heilpraktikerin erfolgt immer durch die/den Patientin:en.

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