Kosten und Erstattungsfähigkeit
Die Krankenkassen können im Rahmen von §20 (Prävention) und §43 (Rehabilitation) Sozialgesetzbuch V, die Kosten einer Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie ganz oder teilweise erstatten.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, wie und in welcher Höhe die Kosten einer Beratung oder Therapie erstattet werden können.
Die aufgeführte Gebühr für eine Ernährungsberatung bzw. Ernährungstherapie gilt unabhängig von den tatsächlichen Erstattungsbeträgen der Krankenkassen, d.h. eventuell auftretende Differenzbeträge müssen vom Ihnen selbst getragen werden.
Für AOK Plus-Versicherte
AOK Plus-Versicherte sind von der Zahlung befreit. Die Abrechnung erfolgt über einen der folgenden Gutscheine:
Sie benötigen entweder einen Gutschein „Gesunde Ernährung“ (3 x 60 Minuten Einzelberatung für gesunde Personen), bestellbar zweimal jährlich unter folgendem Link
https://www.aok.de/pk/gesundheitskurse/suche/?view=detail&eventId=351659&eventClientId=10
oder einen Gutschein „Sekundärprävention Ernährungsberatung“ (6 x 60 Minuten Einzelberatung für bereits erkrankte Personen). Um diesen Gutschein zu erhalten benötigen Sie einen Antrag auf Sekundärprävention, der von Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt im Vorfeld ausgefüllt werden muss. Den Antrag finden Sie unter folgendem Link:
Wenn Sie an einem Gruppenkurs zur Gewichtsreduktion teilnehmen möchten, informieren Sie sich bitte auf der jeweiligen Internetseite Ihrer Krankenkasse über aktuelle Kurse.
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