Diätassistentin

Die Berufsbezeichnung DiätassistentIn ist eine in der Bundesrepublik Deutschland, durch das „Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten“ (Diätassistentengesetz), geschützte Berufsbezeichnung. Das Gesetz mit seiner Ausbildungs- und Prüfungsverordnung regelt die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Antragsteller die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung DiätassistentIn erhält. Nach der staatlichen Prüfung sind Diätassistenten berechtigt, ernährungstherapeutische und ernährungsmedizinische Maßnahmen, Beratungen und Schulungen eigenverantwortlich durchzuführen. Außerdem berechtigt der Abschluss bei der Prävention und Therapie von Krankheiten mitzuwirken. DiätassistentIn ist der einzige Gesundheitsfachberuf im Bereich Ernährung und Ernährungstherapie, der laut EU-Beschluss im EU-Ausland anerkannt wird. Die Bezeichnung ErnährungsberaterIn ist dagegen keine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung und bedarf daher keines staatlich anerkannten Abschlusses.

Heilpraktikerin

Die Berufsbezeichnung HeilpraktikerIn ist eine in der Bundesrepublik Deutschland, durch das „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (Heilpraktikergesetz), geschützte Berufsbezeichnung. Das Gesetz mit seinen Durchführungsverordnungen regelt die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Antragsteller die Heilpraktikererlaubnis erhält. Dazu zählt u.a. auch die medizinisch-fachliche Überprüfung durch das Gesundheitsamt, um eine „Gefahr für die Volksgesundheit“ auszuschließen. Ein Heilpraktikergesetz, wie in der Bundesrepublik Deutschland, gibt es in keinem anderen EU-Mitgliedsstaat. Das bedeutet, dass dem Berufsstand des Heilpraktikers eine besondere Anerkennung durch den deutschen Staat zukommt.
[/html]