Ernährungstherapie und Ernährungsberatung

Ernährungstherapien und Ernährungsberatungen sollen Hilfe zur Selbsthilfe sein. In meiner Praxis erlernen Sie, wie Sie eine langfristige und an Ihre individuelle Lebenssituation angepasste Ernährungsumstellung erfolgreich gestalten können.

Dazu wird in einem ersten Gespräch vereinbart, welches Ziel die Beratung bzw. Therapie haben soll.
Anschließend erstelle ich mit Ihnen eine ausführliche Ernährungsanamnese und Sie erhalten ein Ernährungsprotokoll, das von Ihnen eine Woche lang detailliert geführt werden sollte. In weiteren Gesprächen wird dieses ausgewertet, es werden Ihnen Alternativen aufgezeigt und Handlungsempfehlungen gegeben.
Auf Wunsch führe ich auch ein Einkaufs- und Kochtraining mit Ihnen durch.

Ernährungstherapien und Ernährungsberatungen in meiner Praxis werden als Einzelberatungen nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE-Beratungsstandards), des Verbandes der Diätassistenten (VDD-Qualitätsstandards) sowie aktuellen S3-Leitlinien durchgeführt. Angehörige bzw. Bezugspersonen sind selbstverständlich jederzeit willkommen.

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch aktuelle relevante Befunde sowie Laborwerte, Untersuchungsberichte und eine Liste aller momentan von Ihnen eingenommenen Medikamente mit.

Ernährungstherapien und Ernährungsberatungen können gern auch per Videosprechstunde durchgeführt werden.

Siegel Videoberatung
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Qualifizierte Ernährungstherapie

Ernährungstherapien haben das Ziel den Gesundheitszustand zu verbessern, Beschwerden zu lindern, Rückfällen vorzubeugen und Medikamente zu reduzieren. Sie erlernen, welche Lebensmittel für Sie geeignet sind und wie sie diese ernährungstherapeutisch richtig zubereiten.

Ernährungstherapien richten sich an Personen mit bereits bestehenden Erkrankungen, die durch eine Ernährungsumstellung positiv beeinflusst werden können. Dazu zählen beispielsweise:

  • Übergewicht, Adipositas, Bluthochdruck, Gelenkschäden
  • Diabetes mellitus, erhöhte Blutzuckerwerte
  • Arteriosklerose, Herzinfarkt, Schlaganfall, erhöhte Cholesterin- und Triglyceridwerte, Fettstoffwechselstörung
  • Gicht, erhöhte Harnsäurewerte
  • Fettleber, erhöhte Leberwerte, Gallensteine, Bauchspeicheldrüsenerkrankungen
  • Reizdarm, Reizmagen, SIBO, IMO
  • chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa
  • Divertikulose, Divertikolitis
  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Lactoseintoleranz, Fructose- und Sorbitmalabsorption, Histaminunverträglichkeit
  • Zöliakie, Sprue, Nahrungsmittel- und Kreuzallergien
  • rheumatische Erkrankungen
  • Nierenerkrankungen sowie
  • Untergewicht

Qualifizierte Ernährungsberatung

Ernährungsberatungen haben das Ziel, Mangel- und Fehlernährungen vorzubeugen, Übergewicht zu vermeiden bzw. leichtes bis mäßiges Übergewicht zu reduzieren.

Eine Ernährungsberatung richtet sich an gesunde Personen, die ihre Essgewohnheiten auf eine vollwertige Ernährung umstellen möchten. Vollwertig bedeutet, dass dem Körper durch die Ernährung alle benötigten Nährstoffe in ausreichender Menge und im richtigen Verhältnis zugeführt werden. Dabei sollte die Nahrung möglichst naturbelassen sein.

Durch eine vollwertige Ernährung kann das Wohlbefinden gesteigert und ernährungsbedingten Erkrankungen wie beispielsweise:

  • Adipositas
  • Bluthochdruck
  • Diabetes mellitus
  • Arteriosklerose, Herzinfarkt, Schlaganfall
  • Gicht
  • Divertikulose, Divertikolitis, Darmkrebs
  • Leber- und Gallenerkrankungen
  • Nierenerkrankungen sowie
  • Gelenkschäden vorgebeugt werden

Auch unterschiedliche Lebenssituationen wie beispielsweise:

  • Schwangerschaft, Stillzeit
  • intensiver Sport
  • besondere körperliche Belastungen im Beruf
  • ein höheres Lebensalter oder
  • eine vegetarische oder vegane Lebensweise

können eine angepasste Ernährung erfordern.

Gern berate ich Sie auch bei der Umstellung von Milch- auf Beikost und bei der weiterführenden Ernährung Ihres Kindes.

Arztschrank_Praxis-Glosemeyer
Ensemble_Empfang_Praxis-Glosemeyer

Gruppenkurse

Kontaktieren Sie mich gern, wenn Sie an Terminen für einen Gruppenkurs zur Gewichtsreduktion oder gesundheitsfördernder Ernährung interessiert sind. Die Teilnahme wird von den Krankenkassen bezuschusst (für AOK Plus-Versicherte kostenfrei).

Kosten und Erstattungsfähigkeit

Für AOK Plus-Versicherte

AOK Plus-Versicherte sind von allen Zuzahlungen befreit.
Sie benötigen lediglich einen der folgenden Gutscheine:

1. Gutschein „Sekundärprävention Ernährungsberatung“ (6 x 60 Minuten Ernährungstherapie, Einzelberatung für Personen mit bereits bestehenden Erkrankungen).
Dazu benötigen Sie einen Antrag auf Sekundärprävention, der von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt im Vorfeld ausgefüllt werden muss. Den Antrag finden Sie unter folgendem Link:
www.aok.de/pk/gesundheitskurse

Für Versicherte anderer Krankenkassen – einschließlich anderer AOKn und privater Krankenkassen

Die Kosten für eine Ernährungstherapie bzw. Ernährungsberatung betragen 80 € pro Beratungseinheit (insgesamt 240 € – 400 € für 3 – 5 Beratungseinheiten je 60 Min.). Diese sind nach jedem Termin bar zu bezahlen. Selbstverständlich erhalten Sie eine Quittung.

Die Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Ernährungstherapie oder Ernährungsberatung teilweise. Dabei legt jede Krankenkasse die Höhe ihrer Erstattung selbst fest. Bitte informieren Sie sich dazu ggf. im Vorfeld bei ihrer Krankenkasse. Beim letzten Beratungstermin erhalten Sie eine Rechnung, welche Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Unabhängig von der Erstattung durch die Krankenkassen sind weitere private Terminbuchung auf Selbstzahlerbasis jederzeit möglich.

Die aufgeführte Gebühr für eine Ernährungstherapie bzw. Ernährungsberatung gilt unabhängig von den tatsächlichen Erstattungsbeträgen der Krankenkassen, d.h. eventuell auftretende Differenzbeträge müssen vom Ihnen selbst getragen werden. Grundsätzlich gilt: Vertragspartner sind immer Patient:in und Diätassistentin, d.h. die Bezahlung erfolgt immer durch den/die Patienten:in.

Videosprechstunde

Der Gesamtbetrag für alle Termine (insgesamt 240 € – 400 € für 3 – 5 Beratungseinheiten je 60 Min.) ist vor Beratungsbeginn zu überweisen. Nach dem letzten Beratungstermin erhalten Sie eine Rechnung welche Sie, wie oben beschrieben, bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung einreichen können.